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Anfragen / KontaktFalls Sie Fragen zum Gerichts- und Notarkostengesetz haben, die durch die Informationen auf dieser Seite und die angegebene Literatur nicht vollständig beantwortet wurden, sprechen Sie bitte in erster Linie mit Ihrem Notar. Er berät Sie, auch in kostenrechtlichen Dingen, gern und kompetent. Unter info@gnotkg.de können Sie im Übrigen unbeantwortete Fragen stellen, wobei weder eine Rechtsberatung noch die Bewertung konkreter Urkunden möglich sind.
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