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GNotKG-Gebührentabelle B

Im GNotKG  sind zwei Gebührentabellen vorgesehen: Tabelle A und Tabelle B. Notarkosten sowie die gerichtlichen Kosten in den Bereichen Grundbuch und Nachlass richten sich ausschließlich nach Tabelle B. Diese ist im Vergleich zum Gerichtskostengesetz (GKG) oder Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) äußerst moderat ausgestaltet, damit die vorsorgende Rechtspflege durch Notare für jedermann erschwinglich bleibt.


So kostet ein notarielles Testament mit Beratung und Entwurf bei einem Vermögen von 50.000 € nach dem GNotKG netto nur 180,00 €, Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer bereits eingeschlossen.

Die Gebührentabelle ist darüber hinaus stark degressiv ausgestaltet. Im oberen Geschäftswertbereich steigen die Gebühren je 1 Mio. € nur um 120 € - das sind nur 0,012 Prozent des Geschäftswertes.


GNotKG Gebührentabelle B
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GNotKG Gebührenrechner Tabelle B
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GNotKG-Gesetzestext

Für die richtige Anwendung der Gebührentabelle ist es entscheidend, den richtigen Geschäftswert und den maßgeblichen Gebührensatz zu ermitteln. Ferner muss jeweils geklärt werden, was Anknüpfungspunkt der Bewertung ist. Diese Einzelheiten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt:


GNotKG Gesetzestext
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GNotKG Gesetzestext markup 15.08.2015
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