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Musterberechnungen

Der Systemwechsel von der Kostenordnung zum Gerichts- und Notarkostengesetz setzt ein Umdenken bei der Bewertung voraus. Dabei sollen die folgenden Musterberechnungen helfen. 400 solcher Berechnungsbeispiele finden sich bei Diehn, Notarkostenberechnungen, Muster und Erläuterungen zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), 4. Aufl. 2016, Verlag C.H. Beck. 

Insgesamt sind die Notarkosten in Deutschland auch nach dem 01.08.2013 auf einem sehr niedrigen Niveau geblieben, wie Transaktionskostenanalysen zeigen.

1. Hauskauf

Beurkundet wird der Kauf eines Grundstücks, das mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Der Kaufpreis beträgt 250.000 €. Eine im Grundbuch noch eingetragene Grundschuld muss im Zuge der Vertragsabwicklung gelöscht werden. Dafür werden aus dem Kaufpreis 70.000 € an die Gläubigerin des Verkäufers benötigt.

1. Beurkundungsgsgebühraus 250.000 € 1.070,00 €
2. Vollzugsgebühr aus 250.000 € 267,50 €
3. Betreuungsgebühr aus 250.000 € 267,50 €
4. Treuhandgebühr aus 70.000 € 109,50 €
5. Auslagen geschätzt 50,00 €
6. USt. 19 % 335,26 €
7. Summe
  2.099,76 €

Die Notargebühr beträgt in diesem Fall nur 0,8% vom Kaufpreis.

2. Finanzierungsgrundschuld

Zur Finanzierung des Kaufpreises in Höhe von 180.000 € bestellt der Käufer eine Grundschuld am Kaufobjekt (mit Schuldanerkenntnis und Zwangsvollstreckungs-unterwerfung). Der Verkäufer stimmt der Beleihung des Kaufobjektes vor Eigentumsumschreibung (Vorwegbeleihung) nur zu, wenn die Grundschuld zunächst nur Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld absichert. Der Notar setzt die entsprechende EInschränkung des Sicherungsvertrags um.

1. Beurkundungsgsgebühraus 180.000 € 408,00 €
2. Betreuungsgebühr aus 180.000 € 204,00 €
3. Auslagen geschätzt 30,00 €
4. USt. 19 % 121,98 €
5. Summe   763,98 €

Die Notargebühr beträgt in diesem Fall nur 0,4% des Nominalbetrags der Grundschuld. Kaufvertrag und Grundschuldbestellung zusammen lösen im Beispielsfalls Notargebühren von nur 1,0% des Kaufpreises aus.

3. Genehmigungserklärung

Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Verkäufers, der eine Genehmigungs-erklärung zum Kaufvertrag vorlegt. Der Kaufpreis hat 180.000 € betragen. Der Notar übersendet die Urkunde auftragsgemäß an den vollziehenden Notar.

1. Beglaubigungsgebühraus 90.000 € 49,20 €
2. Vollzugsgebühr Festgebühr 20,00 €
3. Auslagengeschätzt 2,00 €
4. USt. 19 % 13,53 €
5. Summe  84,73 €

Alle Zustimmungserklärungen haben nur noch den halben  Wert des betroffenen Rechtsgeschäfts.

4. Löschungszustimmung Grundschuld

Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Eigentümers unter seiner Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld und reicht die Urkunde mit Löschungsbewilligung zum Grundbuchamt ein.

1. BeglaubigungsgebührFestgebühr 20,00 €
2. Vollzugsgebühr Festgebühr 20,00 €
3. Auslagenpauschal 8,00 €
4. USt. 19 % 9,12 €
5. Summe  57,12 €

Anders als bei der Löschungsbewilligung sind Zustimmung und Antrag des EIgentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts mit einer Festgebühr von 20,00 € abgegolten.


5. GmbH-Gründung

Der Notar beurkundet die Gründung einer Zwei-Personen-GmbH mit Bestellung des ersten Geschäftsführers. Das Stammkapital beträgt 25.000 €. Er erstellt die Liste der Gründungsgesellschafter.

1. Beurkundungsgsgebühraus 60.000 € 384,00 €
2. Vollzugsgebühr aus 60.000 € 96,00 €
3. Auslagen geschätzt 30,00 €
4. USt. 19 % 96,90 €
5. Summe   606,90 €

Der Mindestgeschäftswert für Gesellschaftsverträge und Satzung beträgt 30.000 €.

6. Handelsregisteranmeldung GmbH-Gründung

Der Notar entwirft anschließend die erforderliche Handelsregisteranmeldung, nimmt die gesetzlichen Belehrungen gegenüber dem Geschäftsführer vor und beglaubigt dessen Unterschrift. Er soll die Anmeldung erst einreichen, nachdem die Gesellschafter die Einlagen erbracht haben.

1. Entwurfssgebühraus 30.000 € 62,50 €
2. Elektronischer Vollzug aus 30.000 € 37,50 €
3. Betreuungsgebühr  aus 30.000 € 62,50 €
4. Auslagen geschätzt 30,00 €
5. USt. 19 % 36,58 €
6. Summe   229,08 €

7. Handelsregisteranmeldung Umzug

Der Notar entwirft die wegen einer Änderung der Geschäftsanschrift erforderliche Handelregisteranmeldung und beglaubigt die Unterschrift des Anmeldenden. Anschließend reicht der Notar die Urkunde elektronisch zum Handelsregister ein.

1. EntwurfsgebührMindestgebühr 30,00 €
2. Vollzugsgebühr aus 5.000 € 15,00 €
3. Auslagengeschätzt 10,00 €
4. USt. 19 % 10,45 €
5. Summe  65,45 €

Der Geschäftswert für die Anmeldung einer neuen Geschäftsanschrift wurde auf 5.000 € reduziert.

 

8. Vereinsregisteranmeldung

Der Notar wird gebeten, eine beschlossene Änderung der Vereinssatzung zum Vereinsregister anzumelden. Er entwirft die entsprechende Anmeldung. Bei Durchsicht des Beschlussprotokolls stellt der Notar fest, dass es nicht satzungsgemäß unterschrieben war, was nachgeholt wird. 

1. Entwurfsgebühraus 5.000 € 30,00 €
2. Protokollprüfung aus 5.000 € 15,00 €
3. Auslagengeschätzt 10,00 €
4. USt. 19 % 10,45 €
5. Summe  65,45 €

Der Geschäftswert für die Anmeldung einer neuen Geschäftsanschrift wurde auf 5.000 € reduziert.

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