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Notarielles Kostenrecht - Gesellschaftsrecht

1. Gesellschafterliste bei GmbH-Gründung

Fertigt der Notar antragsgemäß die Liste der Gesellschafter bei der Gründung einer GmbH, handelt es sich um eine Vollzugstätigkeit  nach Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KV GNotKG zum Gründungsvorgang. Die Vollzugsgebühr beträgt 0,5 nach Nr. 22110 KV GNotKG bei der Gründung einer Mehr-Personen-GmbH bzw. 0,3 nach Nr. 22111 KV GNotKG bei der Ein-Personen-GmbH.

(Diehn, Berechnungen zum neuen Notarkostenrecht, Rn. 794 ff.)

2. Handelsregisteranmeldung ohne Entwurf teurer

Handelsregisteranmeldungen ohne Entwurf sind regelmäßig mindestens 30 € teurer als mit Entwurf, da die Gebühr 22124 (20 €) für die Übermittlung an das Amtsgericht und die Gebühr 25102 (10 €) für die elektronisch beglaubigte Abschrift der Urkunde zusätzlich anfallen.

(Diehn, Berechnungen zum neuen Notarkostenrecht, Rn. 871 ff.)

 

 

 

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